Zuschussmöglichkeiten

Krankenkassen bezuschussen Nordic-Walking-Kurse

Gute Nachrichten für alle Nordic-Walker. Wenn Versicherte sich entschließen an speziellen Nordic-Walking-Kursen zur Prävention teil zu nehmen, bezuschussen die Krankenkassen dieses in der Regel mit bis zu 80% der Kosten. Im Sozialgesetzbuch SGB V §20 Prävention und Selbsthilfe ist festgelegt, was unter Prävention verstanden wird:
„(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.“

Voraussetzungen zur Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist zum Einen, dass der Leistungserbringer bei einer gesetzlichen Krankenkasse gelistet ist. Zum anderen muss die verantwortliche Kursleitung über entsprechende Qualitätsnachweise verfügen.

Dies ist bei uns gegeben.